Bei Delegierten/Mitgliedern, die gegen den Ethikkodex für Menschenrechtsverteidiger verstossen, bleibt das Recht auf Ausschluss aus dem “Office Human Rights International” und/oder der Entzug des Delegierten-Status vorbehalten!
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Schreiben, die von einem “Delegierten of the OFFICE-HUMAN-RIGHTS” an öffentliche Institutionen verfasst sind, die das OHRI-Logo beinhalten und/oder in welchen das “Office Human Rights International” erwähnt ist und/oder der Delegate Pass beigelegt ist, müssen vor dem Versand von einem “HIGH-COMMISSIONER OF THE OFFICE-HUMAN-RIGHTS” gesichtet und genehmigt sein.
Bei Zuwiderhandlung bleibt das Recht auf Ausschluss aus dem “Office Human Rights International” und/oder der Entzug des Delegierten-Status vorbehalten!
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Distanzierung
Das “Office Human Rights International” als Nichtregierungsorganisation (NGO) ist tätig als internationale Menschenrechtsorganisation. Bereits daraus ergibt sich, daß unsere Gemeinschaft den Staat weder verleugnen noch verweigern kann.
Als Teil der Zivilgesellschaft steht die Wahrung des Friedens, der Freiheit und Gerechtigkeit nach UN-Charta im Zentrum der Tätigkeit des “Office Human Rights International”. Daraus ergibt sich eindeutig, dass wir uns getreu dem Rechtsgrundsatz „Pacta sunt servanda“ (Verträge sind einzuhalten) an das internationale Recht halten.
Daraus folgend setzen sich die Delegierten des OFFICE-HUMAN-RIGHTS im Zuge ihrer Tätigkeit stets für die maximale Einhaltung der nationalen rechtsstaatlichen Prinzipien des „demokratischen Verfassungsstaats“ ein, die unter anderem durch die UN-Menschenrechts-Charta und anderen Menschenrechts-Schutzverträgen im internationalen Recht verankert sind.
Das “Office Human Rights International” distanziert sich ausdrücklich von so genannten „Reichsbürger“- und/oder Staatsverweigerer-Bewegungen, anderen gewaltbereiten Gruppen und/oder Sekten.
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Das OHRI-Logo darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung verwendet werden! Jede Nutzung ist gleichzeitig die Zustimmung der Schadloshaltung des Rechteinhabers!
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Ein Erhebungsbogen zur Ermittlung und Aufklärung von Menschenrechtsverletzungen kann vom jeweils zuständigen High Commissioner nur dann geprüft und bearbeitet werden, wenn der Erhebungsbogen vollständig und leserlich ausgefüllt, aussagekräftige Beweise/Dokumente/Zeugenaussagen beilegen und vom jeweiligen Delegierten gezeichnet ist.
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Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten!
Kein Anspruch auf Vollständigkeit!
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Schließe Dich unserer Friedensmission an!

